Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Entgelt für die Leistungen von der Durch die Stadt GmbH durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren / SEPA Basislastschriftverfahren zu entrichten. Dafür willigt der Vertragspartner ein, bei dem umseitig aufgeführten Kreditinstitut eingehende Belastungen im Lastschriftverfahren / SEPA Basislastschriftverfahren zu Lasten des umseitigen Kontos abzubuchen. Die Benachrichtigung bei Lastschrifteinzügen (Pre-Notification) erfolgt 3 Tage vor dem Einzug mit Zusendung der Rechnung. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Lastschriftbeträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Kunden vor dem Lastschrifteinzug mit Angabe der Fälligkeitstermine. Sofern das umseitige Konto im Zeitpunkt der Belastung nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht für das Kreditinstitut keine Pflicht zur Einlösung. Für Rücklastschriften wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr i. H. v. 15,00 Euro berechnet.
1. Während der umseitigen Laufzeit ist der Vertrag aus wichtigem Grund bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
2. Der Vertrag verlängert sich über die umseitige Laufzeit hinaus jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht drei bzw. sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Auch im Verlängerungszeitraum ist der Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen schriftlich kündbar.
3. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so macht die Durch die Stadt GmbH von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch. Die Durch die Stadt GmbH kann in diesem Fall die Leistung bis zur Bewirkung der Zahlung einstellen ohne das Recht auf die Gegenleistung zu verlieren. Sofern die Durch die Stadt GmbH während des Verzuges des Vertragspartners Leistungen erbringt, geschieht dies aus Kulanz und ohne dass hierdurch eine Rechtspflicht begründet wird.
4. Gerät der Vertragspartner mit einem Betrag, der dem jährlich geschuldeten Entgelt entspricht, in Verzug, so ist die Durch die Stadt GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das gleiche gilt, wenn der Vertragspartner gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt oder über das Vermögen des Vertragspartners ein der Schuldenregelung des Vertragspartners dienendes gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren eingeleitet wird oder sonst ein wichtiger Grund nach den gesetzlichen Vorschriften vorliegt. Gesetzliche Pflichten zur Mahnung des jeweils anderen Vertragsteils bleiben hiervon unberührt.
5. Im Fall der fristlosen Kündigung durch die Durch die Stadt GmbH ist der Vertragspartner verpflichtet, der Durch die Stadt GmbH den wegen vorzeitiger Beendigung des Vertrages entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Schadensersatzanspruch ist sofort fällig. Als Schadensersatz kann die Durch die Stadt GmbH unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 65 % der jährlichen Entgelte, die bis zum Ablauf der Laufzeit oder bis zum nächsten Beendigungszeitpunkt gemäß § 2 (2) noch ausstehen, abgezinst mit dem gültigen Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB auf den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung ohne Nachweis verlangen. Dem Vertragspartner wird ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden- oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, der Durch die Stadt GmbH jede Änderung der umseitig genannten Angaben sowie seiner Firma, Geschäftsbeziehung, Rechtsform, Anschrift oder Telefonnummer sofort schriftlich mitzuteilen.
2. Jede Änderung der Bankverbindung muss der Durch die Stadt GmbH spätestens 10 Tage vor Fälligkeit der Jahres- bzw. Halbjahresrate schriftlich mitgeteilt werden.
3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von der Durch die Stadt GmbH zu erbringenden Leistungen nur im Rahmen des geltenden Rechts zu nutzen. Dies bedeutet insbesondere:
Die Webseiten (Portale) und virtuelle 360° Rundgänge nicht zum Ablegen, Abrufen oder Verbreiten von Sitten- oder rechtswidrigen Inhalten (z. B. pornographischer, beleidigender, propagandistischer oder gewaltverherrlichender Natur) zu verwenden und die geltenden Jugendschutzbestimmungen zu beachten.
Die Webseiten (Portale) und virtuelle 360° Rundgänge nicht zum Ablegen, Abrufen oder Verbreiten von Inhalten zu verwenden, die für Dritte Urheber-, Marken-, oder sonst rechtlich geschützt sind; die Verpflichtung zur Beachtung von Zeichenrechten (z. B. Marken-, Namens- und Firmenrechten) gilt auch für die Wahl und die Nutzung des Domain-Namens.
4. Die Verantwortung für sämtliche über die Webseiten (Portale) und virtuellen 360° Rundgänge zugänglichen Inhalte liegt beim Vertragspartner. Aufgrund der Art der Dienstleistung kann die Durch die Stadt GmbH insoweit keine Prüfungspflichten übernehmen.
5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Durch die Stadt GmbH im Falle einer missbräuchlichen Verwendung seiner Leistungen von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt insbesondere bei einem Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten gemäß Absatz (3).
Die Durch die Stadt GmbH haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder einem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Durch die Stadt GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit; jedoch ist die Haftung hier auf den typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Diese Bestimmungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter der Durch die Stadt GmbH. Darüber hinaus gelten diese Bestimmungen auch, wenn die Vertragserfüllung durch Dritte und/oder Erfüllungshilfen der Durch die Stadt GmbH erfolgt.
1. Der Durch die Stadt GmbH stehen sämtliche Urheber- und sonstigen Rechte an den auf Grundlage des umseitigen Vertrages erbrachten Leistungen und hergestellten Produkte zu. Dies gilt unabhängig von vereinbarten oder erfolgten Zahlungen des Vertragspartners. Sämtliche von der Durch die Stadt GmbH gelieferten Abbildungen, Bilder, Daten und Programme oder Programmteile verbleiben in deren Eigentum.
2. Dem Vertragspartner wird nur das Recht eingeräumt, die von der Durch die Stadt GmbH erbrachten Leistungen, Produkte, Programme und Programmteile zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch zu nutzen. Der Vertragspartner ist daher insbesondere nicht dazu berechtigt, ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung der Durch die Stadt GmbH, die durch diese erstellten Erzeugnisse für andere als die vertraglich vorgesehener Zwecke zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen.
1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung der Ziff. 3 etwas anderes ergibt.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.