Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Internetdienstleistungsvertrag
§ 1 SEPA-BASISLASTSCHRIFT / RÜCKLASTSCHRIFT
Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Entgelt für die Leistungen der Durch die Stadt GmbH durch die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren zu entrichten. Dafür willigt der Vertragspartner ein, bei dem angegebenen Kreditinstitut eingehende Belastungen im SEPA-Basislastschriftverfahren zu Lasten des angegebenen Kontos abzubuchen. Die Benachrichtigung bei Lastschrifteinzügen (Pre-Notification) erfolgt mindestens 2 Tage vor dem Einzug mit Zusendung der Rechnung. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Lastschriftbeträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Kunden vor dem Lastschrifteinzug mit Angabe der Fälligkeitstermine. Sofern das angegebene Konto im Zeitpunkt der Belastung nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht für das Kreditinstitut keine Pflicht zur Einlösung. Für Rücklastschriften wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr i. H. v. 15,00 Euro berechnet.
§ 2 VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG, ZAHLUNGSVERZUG
- 1. Während der Laufzeit ist der Vertrag aus wichtigem Grund bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- 2. Der Vertrag verlängert sich über die Mindestvertragslaufzeit hinaus jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht drei bzw. sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Auch im Verlängerungszeitraum ist der Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen schriftlich kündbar.
- 3. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so macht die Durch die Stadt GmbH von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch. Die Durch die Stadt GmbH kann in diesem Fall die Leistung bis zur Bewirkung der Zahlung einstellen ohne das Recht auf die Gegenleistung zu verlieren.
- 4. Gerät der Vertragspartner mit einem Betrag, der dem jährlich geschuldeten Entgelt entspricht, in Verzug, so ist die Durch die Stadt GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. (...)
- 5. Im Fall der fristlosen Kündigung durch die Durch die Stadt GmbH ist der Vertragspartner verpflichtet, der Durch die Stadt GmbH den wegen vorzeitiger Beendigung des Vertrages entstehenden Schaden zu ersetzen. (...)
§ 3 PFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS
- 1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, der Durch die Stadt GmbH jede Änderung der genannten Angaben sowie seiner Firma, Geschäftsbeziehung, Rechtsform, Anschrift oder Telefonnummer sofort schriftlich mitzuteilen.
- 2. Jede Änderung der Bankverbindung muss der Durch die Stadt GmbH spätestens 10 Tage vor Fälligkeit der Jahres- bzw. Halbjahresrate schriftlich mitgeteilt werden.
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3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Leistungen nur im Rahmen des geltenden Rechts zu nutzen, insbesondere:
- a.) Keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte über Webseiten/Portale oder 360° Rundgänge verbreiten
- b.) Keine Inhalte verbreiten, die Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen
- 4. Die Verantwortung für sämtliche über die Portale zugänglichen Inhalte liegt beim Vertragspartner.
- 5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Durch die Stadt GmbH bei missbräuchlicher Verwendung von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
§ 4 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die Durch die Stadt GmbH haftet uneingeschränkt für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. (...) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 5 URHEBERRECHTSKLAUSEL
- 1. Der Durch die Stadt GmbH stehen sämtliche Urheber- und sonstigen Rechte an den Leistungen und Produkten zu, unabhängig von Zahlungen.
- 2. Dem Vertragspartner wird nur das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Nutzung darüber hinaus ist ohne schriftliche Genehmigung nicht erlaubt.
§ 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- 1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz.
- 3. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten ist das zuständige Gericht am Geschäftssitz.