Schleswig-Holsteinischer Landtag
Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist das Parlament aller Bürgerinnen und Bürgern Schleswig-Holsteins! Er ist bildet das politische Zentrum des Landes. Die „Herzkammer der Demokratie“ hat im System der demokratischen Gewaltenteilung sehr wichtige Aufgaben: Der Landtag bringt die Regierung ins Amt, indem er die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten wählt. Er debattiert öffentliche Angelegenheiten und berät und beschließt über Berichte, Anträge und Gesetzentwürfe. Er legt mit dem Beschluss des Landeshaushaltes die Grundlage für die Regierungspolitik und kontrolliert die Regierung bei der Ausführung der politischen Vorgaben. Darüber hinaus ist aber eines ganz wichtig: Der Landtag tagt öffentlich – das betrifft die Vollversammlung (das Plenum) und grundsätzlich auch die ständigen Ausschüsse. Als deutlich sichtbares Symbol der transparenten Demokratie ragt seit 2003 der gläserne Plenarsaal in Richtung Kieler Förde. Das heutige Landeshaus war aber nicht immer Sitz der Demokratie. Das Backstein-Gebäude wurde im sogenannten Drei-Kaiser-Jahr, am 6. Oktober 1888 als Sitz der kaiserlichen Marineakademie eröffnet. Hier wurden die Offiziere der Kaiserlichen Marine aus- und weitergebildet. Den Nationalsozialisten diente das Gebäude als Sitz des Marinekommandos Ostsee – bis 1945 alles in Trümmern lag. Mit der wieder auferstandenen Demokratie zog am 3. Mai 1950 schließlich der Schleswig-Holsteinische Landtag ein. Zunächst beherbergte das neue Landeshaus unter anderem auch die Staatskanzlei mit den Ministerpräsidenten. Seit 2006 ist es alleiniger Sitz des Parlaments. Mit den Anfordernissen an eine effiziente Verwaltung wurde weit vor der Jahrhundertwende in den 1980er Jahren mit Modernisierungsarbeiten begonnen, die aber immer wieder unterbrochen werden mussten. Ab 2001 schließlich wurden Nägel mit Köpfen gemacht, und das Haus umgebaut und modernisiert. Offiziell wurde das restaurierte Landeshaus am 11. Juni 2004 an den damaligen Landtagspräsidenten übergeben.