Die Ausstattung des Pflegewohnstifts Am Nordring
Wer auf der Suche nach einem familiären und hundefreundlichen Pflegeheim ist, der ist bei uns genau richtig. Unsere drei Wohnbereiche unterteilen sich in 7 kleine Wohngruppen für 12 bis 15 Bewohner. Hervorzuheben ist hier unser spezieller Demenzbereich, der von Mitarbeitern und Bewohnern zusammen liebevoll gestaltet wurde.
Alle Zimmer sind altersgerecht, barrierefrei, freundlich und hell. Jeder Bewohner hat die Möglichkeit, sich sein Zimmer individuell einzurichten. Alle Zimmer sind mit einem Notrufsystem ausgestattet, über das jederzeit eine Pflegekraft gerufen werden kann. Ebenso verfügen alle Zimmer über ein spezielles elektrisches Pflegebett, im Demenzbereich sogar über Niedrig-Pflegebetten, um hier die Sturzgefahr zu verringern. Unser hundefreundliches Haus bietet einen großzügigen geschützten Garten im Demenzbereich sowie einen Garten mit teilweiser Überdachung, der an die Cafeteria grenzt.
Die Wohnbereiche 2 und 3 sind als Orientierungshilfe mit unterschiedlich farbigen Teppichböden ausgelegt, unser Wohnbereich 1 mit einem wohnlichen Laminatboden. Jeder Wohnbereich ist mit drei kleinen Wohnküchen sowie zusätzlich mit zwei Wohnzimmern ausgestattet. Alle Wohnbereiche werden immer jahreszeitliche dekoriert. Mit den drei Hunden unseres Pflegeheims finden regelmäßig Besuche bei den Bewohnern statt, selbstverständlich nur dort, wo es gewünscht wird.
Die Pflegeleistungen im Pflegewohnstift Am Nordring
Der Bewohner im Mittelpunkt
Das Wohlbefinden unserer Bewohner ist unser oberstes Anliegen. Der Bewohner steht im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir legen Wert auf individuelle, bedürfnisorientierte, ganzheitliche Pflege und Betreuung. Wir wollen unseren Bewohnern ein Zuhause in familiärer Atmosphäre bieten. Ein anregendes Wohnumfeld soll den Bewohner die notwendige Sicherheit im Alltag vermitteln.
Unsere hauseigene Küche bietet täglich zwei Menüs zur Auswahl an, die frisch und abwechslungsreich zubereitet werden. Das Küchenteam richtet gerne auch Feierlichkeiten wie Jubiläen oder Geburtstage in unserer Cafeteria für die Bewohner und Angehörigen aus. Die Zufriedenheit des Einzelnen ist die wichtigste Zielsetzung unserer Arbeit.
Die Pflegeleistungen
Wir bieten Ihnen vollstationäre Langzeitpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege (Urlaubspflege) in allen Pflegegraden. Unser motiviertes und gut ausgebildetes Mitarbeiterteam sorgt für eine liebevolle Betreuung aller Bewohner. Gerne sind wir Ihnen beim Umzug oder bei der Überleitung aus dem Krankenhaus behilflich. Falls notwendig besuchen Sie unsere Mitarbeiter auch zu Hause oder im Krankenhaus, um mit Ihnen gemeinsam die nächsten Schritte abzustimmen. Neben unserer pflegerischen Dienstleistung bieten wir auch eine abwechslungsreiche Tagesgestaltung mit Gedächtnistraining, Spielrunden Stammtischen, Feste und Ausflüge und vielem mehr an.
Pflegekosten
Finanzierung der Pflege in einem Pflegeheim
Grundsätzlich sind die Kosten für einen Platz im Pflegeheim – man spricht dabei von vollstationärer Pflege – in vier verschiedene Positionen aufgeteilt:
- Pflegesatz: Finanzierung der Pflege und sozialen Betreuung
- Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten (vergleichbar mit Miete für das Pflegezimmer)
- individuelle Zusatzleistungen (diese können auf Wunsch gebührenpflichtig zu den Regelleistungen hinzu gebucht werden)
Alle Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim versorgt werden, müssen einen einheitlichen Zuzahlungsbetrag, der sogenannte „einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ (EEE), leisten. Dabei spielt es keine Rolle mehr, in welchem Pflegegrad sie eingestuft sind. Früher waren die Zuzahlungen in den verschiedenen Pflegestufen unterschiedlich hoch. Dies gehört seit dem 01.01.2017 und dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff der Vergangenheit an. Für den Bewohner wird es also nicht teurer, wenn er wegen höherer Pflegebedürftigkeit einen höheren Pflegegrad erhält.
*Ausnahme ist der Pflegegrad 1, wofür von der gesetzlichen Pflegekasse nur der unten aufgeführte Betrag übernommen wird.
Einstufung in einen Pflegegrad
Voraussetzung für den Bezug von Pflegeversicherungsleistungen ist die Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen und die Einstufung in einen Pflegegrad. Der Antrag zur Begutachtung kann auch
formlos bei der eigenen Pflegekasse gestellt werden (diese ist in der Regel identisch mit der Krankenkasse). Es gibt fünf Pflegegrade. Für den Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegeversicherung nur sehr geringe, für den Pflegegrad 5 die höchsten Leistungen.
Welche Pflegeheimkosten tragen die gesetzlichen Pflegekassen?
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt – je nach Pflegegrad – die Pflegekosten bis zu einem Maximalbetrag von:
Pflegegrad 1: 125,00 Euro
Pflegegrad 2: 770,00 Euro
Pflegegrad 3: 1.262,00 Euro
Pflegegrad 4: 1.775,00 Euro
Pflegegrad 5: 2.005,00 Euro
Wichtig: Beim „einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE)“ ist die Zuzahlung der Pflegekassen bereits abgezogen.
Unterschied Kurzzeitpflege und Langzeitpflege
Bei den Kosten für einen Pflegeheimplatz gibt es eine Unterscheidung zwischen Kurzzeitpflege und Langzeitpflege. Langzeitpflege ist, wenn der Bewohner dauerhaft in das Pflegeheim einzieht. Bei Kurzzeitpflege zieht der Bewohner nur für einen befristeten Zeitraum ein, zum Beispiel wenn er nach einem Krankenhausaufenthalt nur vorübergehend gepflegt werden muss. Bei einer Kurzzeitpflege sind die Kosten für den Heimplatz in der Regel geringer, da die Pflegekasse hier die Pflegekosten bis zu einer Höhe von 1.612,00 Euro übernimmt und der Bewohner nur die Investitionskosten, die Unterkunft und die Verpflegung bezahlen muss. Für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege gelten aber bestimmte Voraussetzungen, die Sie hier nachlesen können:
Kurzzeit- und Verhinderungspflege